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Umsatzangaben einordnen

Für den Regierungsentwurf reicht eine Zahl aus der Kasse allein nicht aus. Ordne zuerst Umsatzbegriff, Bargeldannahme und Bezugszeitraum; offene Punkte gehören in die Steuerberatung.

Regierungsentwurf · noch kein geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Mehrere Auswertungen zeigen unterschiedliche Umsätze. Stelle die Herkunft der Zahlen zusammen, bevor jemand eine Entwurfsgrenze darauf anwendet.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. § 19 UStG: Definition des Gesamtumsatzes

    Beispiel

    Jahresauswertung: Zeitraum, enthaltene Tätigkeiten und Verfasser notieren; Zuordnung zum gesetzlichen Umsatzbegriff offenlassen.

    Deine Notizen
  2. Mehr als 100.000 € Gesamtumsatz

    Beispiel

    Kassenbericht: betrifft nur den ausgewiesenen Erfassungsbereich. Nicht ohne fachliche Prüfung als Gesamtumsatz verwenden.

    Deine Notizen
  3. Weniger als 12.000 € Barumsatz

    Beispiel

    Barumsatz: zugehörige Unterlagen und tatsächliche Bargeldannahme festhalten; fehlende Werte als unbekannt kennzeichnen.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Ein Zahlenverzeichnis mit Quelle, Zeitraum und Abgrenzung. Die Steuerberatung klärt die Zuordnung; das Blatt berechnet weder eine Pflicht noch ein Startdatum.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. § 19 UStG: Definition des Gesamtumsatzes

    Der vorgeschlagene § 146b AO verweist für den Gesamtumsatz ausdrücklich auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Die Zuordnung der eigenen Umsätze benötigt eine fachliche Prüfung.

  2. Mehr als 100.000 € Gesamtumsatz

    Der Entwurf verweist auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Welche Werte deiner Unterlagen dazu gehören, muss zum Betrieb passen. Genau 100.000 € überschreiten die genannte Grenze nicht.

  3. Weniger als 12.000 € Barumsatz

    Der Wortlaut setzt die Annahme von Bargeld voraus. Genau 12.000 € liegen nicht unter der Grenze. Ob die Voraussetzungen insgesamt vorliegen, lässt sich daraus allein nicht ableiten.

  4. Beginn laut Entwurf

    Konkrete Übergänge, erstmalige Überschreitungen und Neugründungen benötigen eine gesonderte Prüfung. Wir nennen hier kein persönliches Startdatum.

Amtliche Quellen

kassenpflicht-pruefen.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.