Mehr als 100.000 € Gesamtumsatz
Der Regierungsentwurf verwendet mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr und verweist auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Genau 100.000 Euro überschreiten diese Grenze nicht. Der gemeinte Gesamtumsatz ist nicht ungeprüft mit dem Kassenumsatz gleichzusetzen.
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